Schnee und Glätte? Der städtische Bauhof ist für den Winterdienst gerüstet. Aber auch alle Anlieger an Straßen sollten ihre Schneeschippe und Splitt bereitstellen.
Wann und wie oft geräumt werden muss, hängt auch von der Wetterlage ab.
Räum- und Streupflicht für Anlieger
Die Gehwege müssen werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 21.00 Uhr.
Bei Schnee und Eisglätte müssen die Fuß- und Gehwege von den Anliegern auf mindestens ¾ der Gehwegbreite geräumt werden. In verkehrsberuhigten Bereichen oder wenn auf keiner Straßenseite Gehwege vorhanden sind, ist ein Streifen von 1,50 m zu räumen.
Das richtige Streumittel
Am besten eignet sich zum Streuen Splitt, Sand oder Asche. Salz darf auf den Gehwegen nicht verwendet werden. In Ausnahmefällen ist der Einsatz von Salz an besonders gefährlichen Stellen oder bei Blitzeis zulässig.
Auf einen Blick
- Räumen bei Schnee
- Streuen bei Glätte
- Geeignete Streumittel wie Splitt oder Sand
Sie möchten sich nicht selbst um Schnee und Glätte kümmern? Sprechen Sie uns an – wir übernehmen den Winterdienst für Sie. Jetzt Kontakt aufnehmen


